Wechsel des notdiensthabenden Tierarztes erfolgt am Freitag
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Zeiten des tierärztlichen Bereitschaftsdienstes:
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Mo - Fr
19.00 - 7.00 Uhr des Folgetages
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Sa., So., Feiertage
7.00 - 7.00 Uhr des Folgetages
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Immer mit vorheriger telefonischer Vereinbarung!
Die Tierärzte sind verpflichtet, eine Notdienstgebühr gem GOT (4 Abs. 1) von 50 Euro (Netto), sowie die Behandlungs- und Untersuchungskosten mindestens zum doppelten Satz zu erheben.